Ja, aber nicht auf einmal: Eine neue Einbauküche in einer vermieteten Wohnung ist ein eigenes Wirtschaftsgut und wird in der Regel über 10 Jahre abgeschrieben. Einzelne Reparaturen an der Küche sind dagegen sofort absetzbar.
Im Detail: Rechenweg, Rechtsgrundlage, Bankpraxis
Nach BFH (Urteil vom 03.08.2016 – IX R 14/15) ist die Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel, Elektrogeräte) ein einheitliches Wirtschaftsgut mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren. Kostet sie netto bis 800 € (geringwertiges Wirtschaftsgut), ist ein Sofortabzug möglich. Mitgekaufte Küchen werden beim Kauf separat bewertet und mindern die Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage (Rechner „Inventar“ im Bereich Steuer).