Cashflow vor Steuern ist, was nach Miete, Kosten und Kreditrate monatlich übrig bleibt oder fehlt. Nach Steuern kommt die Steuerwirkung aus AfA und Zinsen hinzu.
Im Detail: Rechenweg, Rechtsgrundlage, Bankpraxis
Cashflow v. St. = Miete − Bewirtschaftung − Instandhaltung − Mietausfall − Zins − Tilgung. Steuerliches Ergebnis = Miete − Werbungskosten (Zins, Bewirtschaftung, AfA). Ist es negativ, mindert es das zu versteuernde Einkommen. Cashflow n. St. = Cashflow v. St. − (steuerliches Ergebnis × persönlicher Grenzsteuersatz). Tilgung ist nicht steuerlich abziehbar, AfA nicht liquiditätswirksam.