Zum Kaufpreis kommen beim Immobilienkauf drei große Posten hinzu. Zusammen liegen sie meist zwischen etwa 5,5 % (Bayern, ohne Makler) und gut 12 % des Kaufpreises (6,5 % Grunderwerbsteuer mit Makler).
Grunderwerbsteuer: 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises, je nach Bundesland – der größte Einzelposten. Den genauen Betrag für Ihr Land berechnet der Rechner je Bundesland in der Tabelle oben.
Notar und Grundbuch: Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), zusammen meist rund 2 % des Kaufpreises.
Makler: nur wenn ein Makler beteiligt ist. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern zahlen Käufer höchstens so viel wie der Verkäufer (§ 656c BGB); häufig sind es 3,57 % inklusive Umsatzsteuer.
Beispielrechnung
Wohnung für 300.000 € in Hessen, mit Makler: Grunderwerbsteuer 6,0 % = 18.000 €, Notar und Grundbuch rund 2 % = 6.000 €, Makler 3,57 % = 10.710 €. Zusammen rund 34.710 € oder 11,6 % des Kaufpreises (fiktives Beispiel).
Häufige Fragen zu Kaufnebenkosten
Kann ich die Kaufnebenkosten mitfinanzieren?
Banken erwarten in der Regel, dass mindestens die Kaufnebenkosten aus Eigenkapital bezahlt werden. Eine Finanzierung über den Kaufpreis hinaus ist möglich, aber seltener und meist mit einem höheren Zins verbunden.
Lässt sich die Grunderwerbsteuer senken?
Mitverkauftes bewegliches Inventar, etwa Möbel, kann im Kaufvertrag mit einem realistischen Wert gesondert ausgewiesen werden; auf diesen Teil fällt keine Grunderwerbsteuer an. Überhöhte Werte erkennt das Finanzamt nicht an.
Wann muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden?
Nach der Beurkundung meldet der Notar den Kauf dem Finanzamt. Der Steuerbescheid kommt meist einige Wochen später; die Steuer ist in der Regel innerhalb eines Monats fällig. Erst danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eintragung ins Grundbuch nötig ist.
Sind Kaufnebenkosten steuerlich absetzbar?
Bei vermieteten Immobilien zählen sie zu den Anschaffungskosten: Der auf das Gebäude entfallende Teil wird über die AfA abgeschrieben, der Grundstücksanteil nicht. Bei selbst genutztem Eigentum wirken sie sich steuerlich nicht aus.