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Wie trage ich meine Vermietung in die Anlage V ein?

Steuern & Werbungskosten

Kurz gesagt

In die Anlage V gehören je Objekt die Einnahmen (Kaltmiete, Nebenkosten-Vorauszahlungen, Nachzahlungen) und die Werbungskosten (AfA, Schuldzinsen, Erhaltungsaufwand, sonstige Kosten). Für jedes Objekt wird eine eigene Anlage V abgegeben.

Im Detail: Rechenweg, Rechtsgrundlage, Bankpraxis

Aufbau der Anlage V (Zeilennummern ändern sich von Jahr zu Jahr): Angaben zum Objekt (Lage, Anschaffung, Wohnfläche), Mieteinnahmen für Wohnungen, Umlagen (Nebenkosten-Vorauszahlungen und Nachzahlungen abzüglich Erstattungen), Werbungskosten: AfA (Bemessungsgrundlage, Satz), Schuldzinsen und Geldbeschaffungskosten, Erhaltungsaufwand (sofort bzw. verteilt nach § 82b EStDV), Grundsteuer, Hausgeld/Verwaltung, Versicherungen, sonstige Werbungskosten (Fahrten, Porto, Kontoführung, Steuerberatung). Ergänzend ggf. die Anlage V-Sonstiges und die Anlage V-FeWo. Abgabe elektronisch über ELSTER; Belege aufbewahren (in der Regel 10 Jahre). Keine Steuerberatung – im Zweifel Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein (für Vermietung nur eingeschränkt zuständig) fragen.

Reines technisches Analyse-, Informations- und Vorbereitungsinstrument. Keine Kreditvermittlung oder Darlehensberatung (§ 34i GewO, KWG), keine Steuerberatung (StBerG), keine Rechtsdienstleistung (RDG).