Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz auf den nächsten verdienten (oder abgesetzten) Euro. Er bestimmt, wie viel Steuer Sie durch Werbungskosten sparen. In Deutschland liegt er zwischen 14 % und 42 % (45 % für sehr hohe Einkommen), plus ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
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Der Durchschnittssteuersatz (Steuer ÷ Einkommen) ist immer niedriger als der Grenzsteuersatz. Für die Wirkung von Werbungskosten zählt der Grenzsteuersatz: 1.000 € zusätzliche Werbungskosten sparen bei 35 % rund 350 € Einkommensteuer. Der Tarif steigt progressiv (§ 32a EStG); die Eckwerte werden jährlich angepasst. Bei Zusammenveranlagung gilt das Splittingverfahren. Kirchensteuer (8–9 % der Einkommensteuer) und der Solidaritätszuschlag (nur bei höheren Einkommen) erhöhen die Ersparnis leicht. ImmoAdv rechnet mit dem Satz, den Sie eintragen.